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Allgemeine Geschäftsbedingungen Allgemeine Geschäfts- bedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der BKO Urban Forestry Solutions UG (haftungsbeschränkt)
Stand: 22. Juni 2026 Version: agb-2026-06-22
1. Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Verträge zwischen der BKO Urban Forestry Solutions UG (haftungsbeschränkt), Göttingen, nachfolgend „BKO“, und ihren Kunden über die Bereitstellung und Nutzung der BKO-Software sowie damit zusammenhängende Leistungen.
- Die BKO-Software umfasst insbesondere Software-as-a-Service-Angebote, Webanwendungen, Kundenbereiche, Schnittstellen, digitale Baumkataster, Funktionen zur Baumkontrolle, Dokumentation, Datenverwaltung und Reporting.
- Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern ist nicht vorgesehen.
- Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn BKO ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt.
- Individualvereinbarungen, Angebote, Bestellübersichten, Leistungsbeschreibungen und Auftragsverarbeitungsverträge gehen diesen AGB vor, soweit sie abweichende Regelungen enthalten.
2. Vertragsschluss und Kundenkonto
- Angebote von BKO sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
- Ein Vertrag kommt zustande durch Annahme eines Angebots, Abschluss eines Online-Bestellvorgangs, Freischaltung eines kostenpflichtigen Zugangs, Zahlungsaufforderung oder sonstige ausdrückliche Bestätigung durch BKO.
- Bei einer Online-Bestellung muss der Kunde die AGB vor Abschluss der Bestellung akzeptieren. BKO kann den Vertragsschluss davon abhängig machen, dass der Kunde bestätigt, nicht als Verbraucher zu handeln.
- Eine bloße Registrierung, Testnutzung oder technische Freischaltung begründet nur dann einen kostenpflichtigen Vertrag, wenn dies ausdrücklich vereinbart oder im Bestellprozess eindeutig kenntlich gemacht wurde.
- Der Kunde ist verpflichtet, bei Registrierung, Bestellung und Nutzung richtige und vollständige Angaben zu machen und Änderungen unverzüglich zu aktualisieren.
- Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln und vor unbefugtem Zugriff zu schützen. Der Kunde hat BKO unverzüglich zu informieren, wenn Anhaltspunkte für einen Missbrauch bestehen.
3. Leistungsumfang
- BKO stellt dem Kunden die BKO-Software während der Vertragslaufzeit zur Nutzung über das Internet bereit.
- Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Bestellübersicht, der Leistungsbeschreibung, dem gebuchten Paket oder einer sonstigen Vereinbarung.
- Nicht alle Funktionen oder Leistungen sind in jedem Paket enthalten. BKO schuldet nur die Leistungen, die im Einzelfall vereinbart sind.
- Je nach gebuchtem Leistungsumfang kann die BKO-Software insbesondere Funktionen für Baumkataster, Kartenansichten, Standortdaten, Maßnahmenverwaltung, Leistungsverzeichnisse, Exporte, Team- und Nutzerverwaltung, eingeschränkte Kundenzugänge sowie Aktivitäts- oder Änderungshistorien enthalten.
- Nicht geschuldet sind, sofern nicht ausdrücklich vereinbart:
- tatsächliche Baumkontrollen vor Ort,
- gutachterliche Bewertungen,
- rechtliche Beratungsleistungen,
- Feststellungen zur Verkehrssicherheit,
- Durchführung oder Überwachung von Baumpflegemaßnahmen,
- individuelle Datenmigrationen,
- kundenspezifische Softwareentwicklung,
- Schulungen,
- Vor-Ort-Termine,
- individuelle Reports,
- individuelle Schnittstellen,
- Wiederherstellung einzelner Datenstände oder Nutzerhandlungen.
- BKO kann unentgeltliche Test-, Demo- oder Pilotzugänge bereitstellen. Solche Zugänge können zeitlich, funktional oder technisch eingeschränkt sein und begründen keinen Anspruch auf dauerhafte Bereitstellung.
4. Nutzungsrechte
- BKO räumt dem Kunden für die Dauer des Vertrags ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht ein, die BKO-Software im vereinbarten Umfang für eigene geschäftliche, berufliche oder hoheitliche Zwecke zu nutzen.
- Der Kunde darf Nutzer nur im vereinbarten Umfang zur Nutzung berechtigen.
- Soweit der jeweilige Leistungsumfang dies vorsieht, darf der Kunde externe Dritte, etwa Dienstleister, Baumkontrolleure, Sachverständige, Auftragnehmer oder eigene Auftraggeber, zur Mitarbeit oder Einsichtnahme einladen. Der Kunde bleibt für deren Nutzung verantwortlich.
- Der Kunde darf die BKO-Software nicht außerhalb des vereinbarten Umfangs nutzen, Dritten nicht unberechtigt zugänglich machen, nicht vervielfältigen, nicht zurückentwickeln und keine Sicherheits- oder Zugriffsbeschränkungen umgehen, soweit dies nicht zwingend gesetzlich erlaubt ist.
- Alle Rechte an der BKO-Software, ihren Funktionen, Designs, Datenbankstrukturen, Schnittstellen, Dokumentationen und sonstigen von BKO bereitgestellten Inhalten verbleiben bei BKO oder den jeweiligen Rechteinhabern.
5. Fachliche Verantwortung des Kunden
- Die BKO-Software unterstützt den Kunden bei der Erfassung, Verwaltung, Organisation, Dokumentation und Auswertung baumbezogener Daten und Prozesse.
- Die BKO-Software ersetzt keine fachkundige Baumkontrolle, keine Ortsbesichtigung, keine gutachterliche Bewertung, keine rechtliche Prüfung und keine eigenverantwortliche Entscheidung des Kunden.
- Der Kunde bleibt insbesondere verantwortlich für:
- Auswahl und Qualifikation der eingesetzten Personen,
- Durchführung tatsächlicher Baumkontrollen,
- Bewertung von Befunden,
- Festlegung und Priorisierung von Maßnahmen,
- Einhaltung gesetzlicher, technischer und fachlicher Vorgaben,
- Überwachung von Fristen,
- Verkehrssicherungspflichten,
- Dokumentation gegenüber Auftraggebern, Behörden, Versicherern oder Dritten.
- Automatisierte Hinweise, Fristvorschläge, Auswertungen, Plausibilitätsprüfungen oder sonstige systemseitige Unterstützung sind Entscheidungshilfen. Sie sind vom Kunden fachlich zu prüfen.
6. Technische Voraussetzungen, Geodaten und Dienste Dritter
- Der Kunde ist für geeignete Endgeräte, Internetzugang, Browser, Betriebssysteme, mobile Geräte, Kamera-, GPS- und Sensortechnik sowie sonstige erforderliche Infrastruktur verantwortlich.
- GPS-, Karten-, Luftbild-, Standort-, Sensor- und Messdaten können technisch bedingten Ungenauigkeiten unterliegen. Der Kunde hat solche Angaben vor fachlich oder rechtlich relevanten Entscheidungen eigenverantwortlich zu prüfen.
- Soweit die BKO-Software Dienste Dritter einbindet, etwa Karten-, Luftbild-, Hosting-, Kommunikations-, Zahlungs-, Speicher- oder Schnittstellendienste, können hierfür ergänzende Bedingungen, Verfügbarkeiten, technische Einschränkungen und Datenschutzinformationen der jeweiligen Anbieter gelten.
- BKO schuldet keine Richtigkeit, Vollständigkeit oder dauerhafte Verfügbarkeit von Karten-, Luftbild-, Geodaten- oder sonstigen Drittinhalten, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
7. Verfügbarkeit, Wartung und Änderungen
- BKO bemüht sich, die BKO-Software mit angemessener Verfügbarkeit bereitzustellen.
- Eine bestimmte Verfügbarkeitsquote, Reaktionszeit, Wiederherstellungszeit oder ein bestimmtes Service Level ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
- BKO darf die Nutzung der BKO-Software vorübergehend unterbrechen oder einschränken, wenn dies für Wartung, Pflege, Sicherheit, Fehlerbehebung, Weiterentwicklung oder aus sonstigen wichtigen technischen Gründen erforderlich ist.
- Geplante Wartungen wird BKO nach Möglichkeit mit angemessenem Vorlauf ankündigen. Bei dringenden Sicherheits- oder Betriebsgründen kann eine vorherige Ankündigung entfallen.
- BKO darf die BKO-Software weiterentwickeln, aktualisieren, Sicherheitsupdates einspielen, Funktionen verbessern, ändern oder durch gleichwertige Funktionen ersetzen, soweit der vereinbarte Leistungsumfang dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt wird.
- Bei wesentlichen nachteiligen Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs wird BKO den Kunden informieren. Dem Kunden kann in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht zustehen, wenn die Änderung für ihn unzumutbar ist.
8. Support und Mitwirkung
- BKO erbringt Supportleistungen nach Maßgabe des vereinbarten Leistungsumfangs.
- Soweit nichts anderes vereinbart ist, erfolgt Support über die von BKO bereitgestellten Kommunikationskanäle, insbesondere per E-Mail oder über sonstige von BKO mitgeteilte Kontaktwege.
- Reaktionszeiten, Supportzeiten, Bereitschaftsdienste oder garantierte Lösungszeiten sind nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.
- Der Kunde unterstützt BKO bei der Analyse und Behebung von Fehlern angemessen, insbesondere durch nachvollziehbare Fehlerbeschreibungen, Screenshots, Angaben zu Endgerät, Browser, App-Version, Nutzerrolle, Zeitpunkt und betroffenen Datensätzen.
9. Kundendaten, Export, Backup und Protokollierung
- Der Kunde bleibt Inhaber seiner Kundendaten. Kundendaten sind insbesondere Baumdaten, Kontrolldaten, Fotos, Dokumente, Standortdaten, Maßnahmeninformationen, Nutzerinformationen und sonstige Inhalte, die der Kunde oder seine Nutzer in die BKO-Software eingeben, hochladen oder importieren.
- Der Kunde ist für Richtigkeit, Vollständigkeit, Rechtmäßigkeit und fachliche Verwendbarkeit seiner Kundendaten verantwortlich.
- BKO darf Kundendaten verarbeiten, soweit dies zur Bereitstellung der BKO-Software, zur Vertragserfüllung, zur Sicherheit, zum Support, zur Fehleranalyse, zur Abrechnung oder zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten erforderlich ist.
- Datenmigrationen, Datenimporte und Datenbereinigungen sind nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.
- Die BKO-Software kann Exportfunktionen bereitstellen. Der aktuelle Leistungsumfang kann insbesondere Exporte von Baumdaten und Aktivitätsberichten im Excel- oder XLSX-Format umfassen. Umfang, Formate und technische Grenzen richten sich nach dem jeweiligen Leistungsumfang.
- Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, Daten, Berichte oder Dokumentationen, die er für eigene Nachweis-, Archivierungs-, Behörden-, Versicherungs- oder Verkehrssicherungszwecke benötigt, rechtzeitig zu exportieren und außerhalb der BKO-Software aufzubewahren.
- BKO trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zur Sicherung des Betriebs und zur Wiederherstellung der Plattform im Störungsfall. Eine Wiederherstellung einzelner Kundendaten, Datenstände, Baumdatensätze, Nutzerhandlungen oder gelöschter Inhalte ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart oder im jeweiligen Leistungsumfang vorgesehen ist.
- Konkrete Backup-Frequenzen, Aufbewahrungszeiten, Wiederherstellungszeiten oder Wiederherstellungspunkte sind nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.
- Soweit im jeweiligen Leistungsumfang vorgesehen, kann die BKO-Software bestimmte technische, sicherheitsrelevante, administrative oder fachliche Vorgänge protokollieren. Eine lückenlose, revisionssichere oder beweisrechtlich verbindliche Protokollierung ist nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde.
- Kundendaten können durch Nutzerhandlungen oder technische Prozesse gelöscht werden. Protokolle, Sicherheitsaufzeichnungen, Abrechnungsdaten, gesetzlich aufzubewahrende Daten und Sicherungskopien können auch nach einer Löschung einzelner produktiver Kundendaten für die jeweils erforderliche oder vereinbarte Dauer gespeichert bleiben.
10. Datenschutz und Auftragsverarbeitung
- Soweit der Kunde personenbezogene Daten in der BKO-Software verarbeitet, ist der Kunde grundsätzlich Verantwortlicher im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung.
- Soweit BKO personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, gilt ergänzend der Auftragsverarbeitungsvertrag von BKO.
- Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass personenbezogene Daten rechtmäßig in die BKO-Software eingebracht und verarbeitet werden. Dies gilt insbesondere für Daten zu Ansprechpartnern, Mitarbeitenden, Dienstleistern, Grundstückseigentümern, Nutzern, Fotos, Standortdaten und sonstigen personenbeziehbaren Informationen.
- BKO verarbeitet bestimmte personenbezogene Daten auch als eigener Verantwortlicher, insbesondere zur Vertragsanbahnung, Vertragsdurchführung, Abrechnung, Kundenverwaltung, Kommunikation, Supportbearbeitung und Erfüllung gesetzlicher Pflichten. Einzelheiten ergeben sich aus den Datenschutzhinweisen von BKO.
- Soweit BKO Unterauftragsverarbeiter oder Dienste Dritter einsetzt, werden diese nach Maßgabe der datenschutzrechtlichen Vereinbarungen, Datenschutzhinweise oder sonstigen hierfür vorgesehenen Informationen benannt.
11. Vergütung und Zahlungsverzug
- Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot, der Bestellübersicht, der Leistungsbeschreibung, dem gebuchten Paket, dem im Bestellprozess angezeigten Preis oder einer sonstigen Vereinbarung.
- Kostenpflichtige Pakete können insbesondere als monatliche oder jährliche Abonnements angeboten werden. Die Pakete können sich insbesondere nach Baumdatensätzen, Funktionsumfang, Exportfunktionen, Kartenfunktionen, Teamfunktionen, Nutzerrollen oder sonstigen Leistungsmerkmalen unterscheiden.
- Soweit die BKO-Software über einen elektronischen Zahlungs- oder Abonnementprozess gebucht wird, können Zahlung, Rechnungsstellung, Abonnementverwaltung oder Zahlungsbestätigung über einen eingebundenen Zahlungsdienstleister erfolgen.
- Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, mit Zugang ohne Abzug fällig. BKO darf Rechnungen elektronisch übermitteln.
- Bei Zahlungsverzug kann BKO gesetzliche Verzugszinsen und erforderliche Mahnkosten geltend machen.
- Gerät der Kunde erheblich in Zahlungsverzug, darf BKO den Zugang zur BKO-Software nach vorheriger Androhung vorübergehend sperren. Die Zahlungspflicht bleibt bestehen.
12. Laufzeit, Kündigung und Vertragsende
- Laufzeit und Kündigungsfristen richten sich nach dem jeweiligen Angebot, der Bestellübersicht, dem gewählten Abrechnungszeitraum, dem Bestellprozess oder einer sonstigen Vereinbarung.
- Kostenpflichtige Abonnements laufen, soweit nichts anderes vereinbart ist, für den jeweils gebuchten Abrechnungszeitraum und verlängern sich jeweils um einen weiteren entsprechenden Abrechnungszeitraum, wenn sie nicht vor Ablauf des laufenden Zeitraums gekündigt werden.
- Soweit BKO hierfür eine Funktion bereitstellt, kann der Kunde ein Abonnement über das Kundenkonto, ein Abrechnungsportal oder einen Zahlungsdienstleister verwalten oder kündigen.
- Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
- Kündigungen bedürfen der Textform, sofern nicht gesetzlich, vertraglich oder durch eine bereitgestellte elektronische Kündigungsfunktion etwas anderes vorgesehen ist.
- Nach Vertragsende endet das Nutzungsrecht des Kunden. BKO kann den Zugang des Kunden sperren.
- Der Kunde sollte Kundendaten vor Vertragsende exportieren. Nach Ablauf einer angemessenen Nachlaufzeit darf BKO Kundendaten nach Maßgabe des Vertrags, des Auftragsverarbeitungsvertrags und gesetzlicher Aufbewahrungspflichten löschen.
- Bei einer Kontolöschung endet der Zugang zur BKO-Software unmittelbar. Aktive Abonnements werden beendet und lokale Zahlungsprofile sowie lokale technische Abonnementspiegel werden gelöscht, soweit keine offenen Forderungen, gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder zwingenden Nachweisinteressen entgegenstehen. Rechnungs-, Zahlungs- und Nachweisdaten können im gesetzlich erforderlichen Umfang weiter aufbewahrt werden.
13. Mängel und Haftung
- BKO wird die BKO-Software während der Vertragslaufzeit in einem Zustand erhalten, der die vertragsgemäße Nutzung im vereinbarten Umfang ermöglicht.
- Unerhebliche Abweichungen, die die vertragsgemäße Nutzung nicht wesentlich beeinträchtigen, gelten nicht als Mangel.
- BKO kann Mängel insbesondere durch Updates, Patches, Workarounds, Konfigurationsänderungen oder Hinweise zur Bedienung beheben.
- BKO haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, nach dem Produkthaftungsgesetz, bei Arglist sowie im Umfang ausdrücklich übernommener Garantien.
- Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet BKO nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
- In Fällen einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
- Für Datenverlust haftet BKO nur, soweit der Schaden auch bei angemessener Datensicherung, Exportierung und Archivierung durch den Kunden nicht vermeidbar gewesen wäre.
- BKO haftet nicht für fachliche Entscheidungen des Kunden, insbesondere nicht für Baumkontrollen, Verkehrssicherheitsentscheidungen, Maßnahmenpriorisierungen, Fristsetzungen, Rechtsbewertungen oder gutachterliche Feststellungen, die der Kunde eigenverantwortlich zu treffen hat.
- Eine weitergehende Haftungsbegrenzung kann im jeweiligen Angebot, in der Leistungsbeschreibung oder in einer Individualvereinbarung geregelt werden, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
- Soweit die Haftung von BKO ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeitenden, Erfüllungsgehilfen und Unterauftragnehmer von BKO.
14. Vertraulichkeit und Referenzen
- Die Parteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und verwenden sie nur zur Durchführung des Vertrags.
- Vertrauliche Informationen sind insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, technische Informationen, Produktinformationen, Zugangsdaten, Preisvereinbarungen, Vertragsinhalte, Kundendaten und Softwarestrukturen.
- Keine vertraulichen Informationen sind Informationen, die öffentlich bekannt sind, rechtmäßig von Dritten erlangt wurden, unabhängig entwickelt wurden oder aufgrund gesetzlicher, gerichtlicher oder behördlicher Pflicht offengelegt werden müssen.
- BKO darf den Kunden nur mit dessen vorheriger Zustimmung als Referenz nennen. Namen, Logos, Marken, Wappen, Siegel oder sonstige Kennzeichen des Kunden dürfen nur mit vorheriger Zustimmung des Kunden verwendet werden.
15. Änderungen der AGB, Leistungen und Preise
- BKO kann diese AGB ändern, soweit dies aus sachlichen Gründen erforderlich ist und der Kunde dadurch nicht unangemessen benachteiligt wird.
- Sachliche Gründe können insbesondere Änderungen der Rechtslage, Rechtsprechung, technischen Anforderungen, Sicherheitsanforderungen, Produktstruktur, Betriebsprozesse oder Leistungsangebote sein.
- Änderungen werden dem Kunden rechtzeitig in Textform mitgeteilt.
- Änderungen wesentlicher Vertragspflichten, des vereinbarten Hauptleistungsumfangs oder der Vergütung werden nur nach Maßgabe der vertraglichen Vereinbarungen oder mit Zustimmung des Kunden wirksam, soweit nicht ein gesetzliches oder vertragliches Änderungsrecht besteht.
- Preisänderungen sind nur nach Maßgabe des Angebots, der Leistungsbeschreibung oder einer gesonderten Vereinbarung zulässig. BKO wird Preisänderungen mit angemessenem Vorlauf ankündigen.
- Bei nicht nur unerheblichen Preiserhöhungen kann dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zustehen.
16. Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Göttingen.
- Vertragssprache ist Deutsch.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle unwirksamer Bestimmungen gelten die gesetzlichen Vorschriften.