Version agb-1.1

Fassung herunterladen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Baumkataster Online

Version 1.1 · Stand 12. Oktober 2026

1. Anbieter, Kundenkreis und Geltung

  1. Anbieter ist die BKO Urban Forestry Solutions UG (haftungsbeschränkt), Geismar Landstraße 72, 37083 Göttingen, Amtsgericht Göttingen, HRB 208215 („BKO“).
  2. Baumkataster Online richtet sich ausschließlich an Unternehmer nach § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen („Kunde“). Vertragspartner ist die registrierte Organisation oder die im eigenen Namen beruflich oder gewerblich handelnde Person. Wer für eine Organisation handelt, bestätigt seine Vertretungsberechtigung.
  3. Diese AGB gelten für die zeitweise Bereitstellung der Online-Software und verbundene Leistungen. Kundenbedingungen gelten nur mit ausdrücklicher Zustimmung von BKO in Textform.
  4. Die vereinbarten Paket- oder Bestellübersichten regeln Leistungsumfang, Nutzungsgrenzen, Nettopreis und vereinbarte Abweichungen. Der Auftragsverarbeitungsvertrag („AVV“) regelt personenbezogene Auftragsdaten. Ziffern 12 und 13 sowie die Besonderen Wechselbedingungen – Datenkategorien und Abschlusskriterien („Wechselanlage“) regeln Wechsel, Parallelnutzung und Datenbehandlung nach Vertragsende. Individuelle Vereinbarungen gehen vor; die Bestellübersicht beschränkt die Wechselrechte nicht. Zwingendes Recht bleibt unberührt.

2. Vertragsschluss und Vertragsunterlagen

  1. Produkt- und Preisangaben laden zur Bestellung ein, sofern BKO sie nicht als verbindliches Angebot bezeichnet.

  2. Wählt der Kunde das kostenlose Paket, bietet er mit Abschluss der Registrierung einen kostenlosen Nutzungsvertrag an. BKO nimmt durch elektronische Registrierungsbestätigung oder Einrichtung des Kundenkontos an. Bei Auswahl eines kostenpflichtigen Pakets dienen Kontoanlage und E-Mail-Bestätigung zunächst nur der Vorbereitung der Buchung; dadurch entsteht kein kostenloser Nutzungsvertrag.

  3. Kostenpflichtige Pakete und Paketänderungen erfordern eine gesonderte Bestellung. BKO nimmt in Textform oder durch Freischaltung an. Bei der erstmaligen Online-Buchung eines kostenpflichtigen Pakets erfolgt die Freischaltung automatisch nach bestätigter Zahlung. Eine bloße Eingangs- oder Zahlungsbestätigung ersetzt die Vertragsannahme nicht. Ohne Annahme entsteht kein neuer Nutzungsvertrag; ein bereits bestehender Vertrag bleibt unverändert. Eingezogene Beträge werden bei Nichtannahme unverzüglich erstattet. Für Paketänderungen gilt Absatz 6.

  4. Individuelle Verträge entstehen durch Annahme eines Angebots oder eine andere eindeutige Vereinbarung in Textform. Eine technische Kontoanlage ersetzt keine Vertragserklärung des Kunden.

  5. Vor der Vertragserklärung des Kunden und bei Vertragsschluss stellt BKO die maßgeblichen Vertragsunterlagen einschließlich der Leistungsangaben abrufbar und speicherbar bereit. Bereits vereinbarte, unveränderte AGB, AVV und Wechselanlage gelten bei späteren Bestellungen fort.

    Vertragssprache ist Deutsch. Eingaben können bis zum Absenden berichtigt werden. Die für den Vorgang bezeichneten Fassungen werden mit Annahme Vertragsbestandteil; BKO dokumentiert den vereinbarten Leistungsstand mit der Vertragsannahme. BKO bestätigt den Eingang unverzüglich elektronisch und speichert Bestell- und Annahmedaten für Vertragsdurchführung und Nachweis; ein eigenes Kundenarchiv der individuellen Bestellübersichten besteht nicht. Die gesonderte, nicht vertragliche Datenschutzerklärung ist zusätzlich verfügbar. Vertragsänderungen richten sich nach Ziffer 10 Absatz 4.

  6. Ein Upgrade wird sofort wirksam, sobald BKO die vollständige Zahlung des anteiligen Mehrpreises festgestellt oder eine endgültige Rechnung über 0 Euro ohne offene Forderung geprüft hat. Die Preisdifferenz gilt für die restliche laufende Periode; Intervall und Verlängerungstermin bleiben bestehen.

    Downgrades und Intervallwechsel gelten ab der nächsten Periode und können bis dahin zurückgenommen werden. Bei gleichzeitigem Upgrade und Intervallwechsel erfolgt das Upgrade zunächst im bisherigen Intervall. Es bleibt wirksam, wenn der vorgemerkte Intervallwechsel zurückgenommen wird.

3. Gegenstand und Grenzen der Softwareleistung

  1. BKO stellt Baumkataster Online für die Vertragsdauer als browserbasierte Anwendung zur beruflichen Verwaltung und Dokumentation von Baum- und Standortdaten, Kontrollen, Maßnahmen und Leistungsverzeichnissen bereit. Funktionen und Nutzungsgrenzen ergeben sich aus der vereinbarten Paket- oder Bestellübersicht oder einer individuellen Vereinbarung. Die Nutzung setzt eine aktive, stabile Internetverbindung mit ausreichender Bandbreite voraus.
  2. Bei einer Rückstufung bleiben Daten erhalten. Solange der Bestand eine Paketgrenze überschreitet, bleiben die Fachdaten sichtbar und einzeln löschbar; sonstige Änderungen sind gesperrt. Bearbeitung ist möglich, sobald keine Grenze mehr überschritten ist; Neuanlage erfordert freie Paketkapazität. Nicht mehr enthaltene Funktionen und persönliche Zugänge werden deaktiviert; Zugänge werden nach Hochstufung nicht automatisch reaktiviert.
  3. Zusatzleistungen erfordern eine ausdrückliche Vereinbarung. Die paketunabhängigen Rechte nach Ziffer 13 und der Wechselanlage bleiben bestehen.
  4. Die Software unterstützt die fachliche Arbeit. Baumkontrollen, Gutachten, Rechtsberatung und abschließende Verkehrssicherheitsentscheidungen sind nicht geschuldet.

4. Fachliche Verantwortung des Kunden

  1. Der Kunde setzt für Erfassung, Bewertung und Maßnahmen qualifizierte Personen ein und beaufsichtigt sie.
  2. Er verantwortet Richtigkeit und Vollständigkeit fachlicher Eingaben, Ortsbesichtigungen, Befundbewertung sowie Festlegung und Überwachung von Maßnahmen und Fristen sowie seine eigenen gesetzlichen, vertraglichen und öffentlich-rechtlichen Pflichten. Fachlich erhebliche Softwareergebnisse, insbesondere berechnete Termine, prüft er vor entsprechenden Entscheidungen.
  3. BKOs Verantwortung für die vertragsgemäße und sichere Softwareleistung sowie die gesetzlichen Mängel- und Haftungsrechte bleiben bestehen.

5. Konten, Rollen und Zugänge

  1. Eingeladene Nutzer werden keine Vertragspartner von BKO. Der Kunde hält Vertrags- und Kontaktdaten aktuell.
  2. Er kann im vereinbarten Umfang persönliche Zugänge einrichten. Er vergibt nur erforderliche Berechtigungen und entzieht sie bei Wegfall des Bedarfs. Er sorgt für die Einhaltung der Vertragsregeln durch seine Nutzer; die Zurechnung ihres Verhaltens richtet sich nach dem Gesetz.
  3. Zugänge werden ausschließlich vom jeweils zugewiesenen Nutzer verwendet. Kunde und Nutzer schützen Zugangsdaten und Authentifizierungsmittel und melden BKO vermuteten Missbrauch unverzüglich.
  4. Auftraggeberzugänge sehen nur zugeordnete Baumdaten und erstellen und verwalten zugehörige Leistungsverzeichnisse. Mitarbeitende bearbeiten Fachdaten im Kundenbereich. Abonnement und Zugangsrechte verwaltet ausschließlich der Inhaber des Hauptkontos des Kunden („Hauptnutzer“).

6. Zulässige Nutzung und Kundendaten

  1. Kundendaten sind eingegebene oder durch die Nutzung kundenspezifisch erzeugte Daten und Inhalte einschließlich tatsächlich gespeicherter Aktivitätshistorie.
  2. Die Rechte des Kunden bleiben bei ihm. Soweit er darüber verfügen darf, erhält BKO nur die für Bereitstellung, Sicherung, Support, Export, Wechsel und Löschung erforderlichen Rechte für deren Dauer. BKO nutzt Kundendaten weder für Werbung oder Datenhandel noch zum Training oder zur Verbesserung von KI-Modellen.
  3. Der Kunde sichert die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung und seiner Weisungen. Personenbezogene Freitexte beschränkt er auf das Erforderliche. Daten nach Art. 9 oder 10 DSGVO dürfen im Standarddienst nicht verarbeitet werden.
  4. Zulässig ist rechtmäßige, sichere Nutzung. Verboten sind insbesondere Schadsoftware, unbefugte Konto- oder Mandantenzugriffe, Umgehung von Schutzmaßnahmen und erhebliche Gefährdung von Sicherheit oder Verfügbarkeit. Ziffer 16 regelt Beschränkungen.
  5. In Paketen mit Aktivitätshistorie werden ab Freischaltung der Funktion bestimmte fachliche Änderungen an Bäumen, Maßnahmenzuordnungen und Leistungsverzeichnissen erfasst; Freitextänderungen zu Standort, Notizen und Maßnahmen erscheinen als neutrale Platzhalter. Erzeugte Einträge bleiben fünf Jahre ab Erzeugung gespeichert, sofern keine kürzere Dauer oder frühere Löschung in Textform vereinbart oder Löschung nach Vertrag, rechtmäßiger Weisung oder zwingendem Recht erforderlich ist.
  6. Paketbezogene XLSX- und PDF-Ausgaben enthalten die vorgesehenen Paketdaten; der vollständige Datenexport ist unabhängig vom Paket nach Ziffern 12 und 13 und der Wechselanlage möglich.

7. Rechte an der Software

  1. Der Kunde erhält für die Vertragsdauer ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht im vereinbarten Umfang für eigene unternehmerische oder öffentliche Aufgaben. Weitere Nutzer richten sich nach Ziffer 5. Nach Vertragsende gelten die Rechte nach Ziffern 12 und 13 für deren Dauer.
  2. Software und Dokumentation verbleiben bei BKO oder den jeweiligen Rechteinhabern; Kundendatenrechte nach Ziffer 6 bleiben bestehen.
  3. Außerhalb des Vertragszwecks sind Vervielfältigung, Drittüberlassung, Verwertung, Rückentwicklung und Umgehung technischer Schutzmaßnahmen untersagt. Zwingende gesetzliche Nutzungsbefugnisse und Ziffer 13 bleiben unberührt.

8. Karten- und Standortangaben

  1. Karten, Luftbilder und ermittelte Standorte sind überprüfungsbedürftige Arbeitshilfen. BKO schuldet keine Vermessung oder fachliche Standortbestätigung. Vor erheblicher fachlicher oder rechtlicher Verwendung prüft der Kunde den Standort vor Ort oder anhand verlässlicher Quellen.
  2. BKO kann Kartenanbieter oder Quellen nach Ziffer 10 durch funktional vergleichbare Lösungen ersetzen.
  3. Bereitgestellte Karten und Luftbilder dürfen nur innerhalb der Software verwendet, nicht automatisiert ausgelesen oder weiterverbreitet werden. Quellen- und Rechtehinweise bleiben erhalten; zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

9. Verfügbarkeit, Wartung und Support

  1. BKO stellt die Software vertragsgemäß bereit und erhält sie in geeignetem Zustand. Feste Verfügbarkeits- und Wiederherstellungswerte, Supportzeiten sowie Reaktions- und Lösungsfristen gelten nur bei ausdrücklicher Vereinbarung.
  2. Wartung, Fehlerbehebung und Sicherheitsmaßnahmen können erforderliche vorübergehende Einschränkungen begründen. BKO begrenzt deren Umfang und Dauer, kündigt erhebliche planbare Arbeiten rechtzeitig an und informiert über sofort erforderliche Sicherheitsmaßnahmen unverzüglich.
  3. Störungen können an kontakt@baumkataster.online gemeldet werden. Der Kunde beschreibt sie nachvollziehbar und unterstützt die Fehlersuche mit zumutbaren Angaben. Mängelrechte nach Ziffer 17 bleiben bestehen.

10. Änderungen der Software und der Vertragsbedingungen

  1. BKO kann Software und Oberfläche weiterentwickeln, soweit Leistung, vertragsgemäßer Nutzen und Wechselrechte nicht wesentlich beeinträchtigt werden.
  2. Erhebliche planbare Änderungen kündigt BKO mindestens 30 Kalendertage vorher in Textform an. Akute Sicherheitsgefahren oder unmittelbar geltende gesetzliche Verbote erlauben erforderliche vorübergehende Sofortmaßnahmen mit unverzüglicher Information. Dauerhafte Leistungsminderungen oder andere nicht nur unerhebliche Benachteiligungen erfordern Zustimmung, soweit nicht zwingende rechtliche Pflichten bestehen.
  3. Preiserhöhungen erfordern Zustimmung. BKO bietet eine Fortsetzung zum höheren Preis mindestens sechs Wochen vor Beginn der betroffenen späteren Periode an; ohne Annahme gilt der bisherige Preis. Ordentliche Kündigungsrechte bleiben bestehen.
  4. Änderungen von AGB, Wechselanlage und AVV nach dessen Ziffer 14 Absatz 3 erfordern Zustimmung. Zulässige Aktualisierungen der technischen und organisatorischen Maßnahmen nach AVV Ziffer 6 Absatz 2 und der Unterauftragnehmerliste nach AVV Ziffer 9 bleiben ausgenommen. Neue Fassungen ändern bestehende Verträge nicht; zwingendes Recht bleibt maßgeblich.
  5. Bei vereinbarten Änderungen von Paket, Preis oder Leistung stellt BKO dem Kunden vor Wirksamwerden die aktualisierte Paket- oder Bestellübersicht oder individuelle Vereinbarung speicherbar bereit und dokumentiert ihren Inhalt. Für Kundenbestellungen gilt ergänzend Ziffer 2 Absatz 3.

11. Preise, Abrechnung und Zahlungsverzug

  1. Für kostenpflichtige Pakete gelten die bestellten Nettopreise zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, monatlich oder jährlich im Voraus. Bei Jahreszahlung zeigt die speicherbare Bestellübersicht vor Bestellung den regulären Nettopreis des entsprechenden Monatsplans, den Nettojahrespreis und den Jahresrabatt für Ziffer 13 Absatz 9; bei Upgrades auch bisherige und neue Preis- und Rabattgrundlagen sowie den anteiligen Mehrpreis.
  2. Zahlungsmittel werden bei der Buchung angezeigt; Rechnungen werden elektronisch im gesetzlich zulässigen Format übermittelt.
  3. Beträge sind zum angegebenen Termin fällig; bei Verzug gelten die gesetzlichen Folgen.
  4. Nach erfolgloser Mahnung mit angemessener Frist darf BKO den Zugang bis zur Zahlung oder Klärung verhältnismäßig auf den Umfang des kostenlosen Pakets beschränken oder sperren. Dies gilt nicht bei nachvollziehbar bestrittener Forderung. Daten werden nicht allein wegen Zahlungsverzugs gelöscht; Export-, Wechsel- und Abrufrechte bleiben bestehen.
  5. Kostenpflichtige Self-Service-Buchungen setzen Ansässigkeit in Deutschland oder Bezug für eine deutsche Betriebsstätte sowie eine deutsche Rechnungsanschrift voraus. Der Kunde bestätigt dies bei Bestellung.

12. Laufzeit, Abo-Kündigung und Kontobeendigung

  1. Laufzeit. Das bezahlte Abonnement läuft für den bestellten Monats- oder Jahreszeitraum und verlängert sich jeweils um diesen Zeitraum, sofern es nicht vorher gekündigt wird oder ein vereinbarter Intervallwechsel wirksam wird.

  2. Abo-Kündigung. Der Kunde kann jederzeit im Abrechnungsportal oder in Textform zum Periodenende kündigen, auch während eines Wechsels. Leistungen bestehen bis dahin fort. Eine anteilige Erstattung erfolgt hierbei nicht; gesetzliche und vertragliche Rechte, insbesondere nach Ziffer 13, bleiben bestehen.

  3. Rückstufung in das kostenlose Paket. Nach Aboende bleibt das Konto mit vorhandenen Daten im kostenlosen Paket bestehen. Es gelten dessen vereinbarte Funktionen und Nutzungsgrenzen, die in den Leistungsangaben nach Ziffer 3 Absatz 1 enthalten sind. Wechsel und Kontobeendigung richten sich gesondert nach den folgenden Absätzen und Ziffer 13.

  4. Kostenloses Vertragsverhältnis. Das kostenlose Vertragsverhältnis läuft unbefristet; der Kunde kann es jederzeit über die vorgesehene Funktion oder in Textform nach Absätzen 7 bis 9 beenden. Als „rein kostenlos“ gelten Verträge, die stets ausschließlich kostenlos geführt wurden und für die nie ein kostenpflichtiges Abonnement, ein kostenpflichtiger Testzeitraum oder ein Buchungs-, Tarifwechsel- oder Zahlungsvorgang begonnen wurde. Hier kann der Kunde über die vorgesehene Funktion die sofortige Beendigung mit Löschung ohne Mitnahme wählen. Mit der von BKO bestätigten dauerhaften Dokumentation dieser Wahl nach Ziffer 12 Absatz 2 AVV endet der Vertrag; die Wahl ist bindend. BKO löscht Produktivdaten unverzüglich und bestätigt die Kontobeendigung elektronisch. Ein vorheriger Export ist möglich. Rückgabe-, Übergangs- und Abrufzeitraum entfallen; gesetzliche Nachweise und geschlossene Sicherungen unterliegen Ziffer 15 und Ziffer 12 AVV.

    BKO kann das kostenlose Vertragsverhältnis mit 30 Kalendertagen Frist kündigen. Bei Kündigung allein wegen Inaktivität fordert BKO zuvor in Textform zur Anmeldung oder Fortführungsbestätigung binnen 30 Kalendertagen auf. Inaktiv ist nur ein Konto, das mindestens zwölf aufeinanderfolgende Monate im kostenlosen Paket ohne authentifizierte Nutzung und ohne laufendes Export-, Wechsel-, Kündigungs- oder Löschverfahren geführt wird. Rechtzeitige Anmeldung oder Bestätigung beendet das Verfahren; erst andernfalls darf BKO kündigen.

  5. Abo-Kündigung durch BKO. BKO kann mit 30 Kalendertagen Frist zum Periodenende kündigen; reicht die verbleibende Zeit nicht aus, zum Ende der folgenden Periode.

  6. Außerordentliche Kündigung. Beide Parteien können aus wichtigem Grund kündigen. Bei behebbaren Pflichtverletzungen ist zuvor eine angemessene Abhilfefrist zu setzen, soweit gesetzlich erforderlich.

  7. Kontobeendigung. Der Kunde kann das gesamte Vertragsverhältnis über die vorgesehene Funktion oder in Textform beenden und seine Datenwahl nach Ziffer 13 mitteilen. BKO bestätigt den Eingang unverzüglich und nennt Optionen, Fristen und voraussichtliches Vertragsende. Bei ordentlicher Kontobeendigung ohne Wechsel endet der Vertrag zwei Monate nach Zugang; ergänzte technische Angaben ändern den Fristbeginn nicht. Beim Wechsel bestimmt dessen erfolgreicher Abschluss nach Ziffer 13 Absatz 5 das Vertragsende; für die Sofortbeendigung rein kostenloser Vertragsverhältnisse gilt Absatz 4. Ohne andere Wahl gilt Absatz 9.

  8. Gesamtkündigung durch BKO. Bei einer Gesamtkündigung nach Absatz 4 oder 6 informiert BKO zugleich über Ziffer 13 und Absatz 9. Erforderliche Wechsel-, Export- und Abruffunktionen bleiben verfügbar. Notwendige Beschränkungen wegen gesetzlicher Verbote oder konkreter erheblicher Sicherheitsgefahren teilt BKO begründet mit. Ohne andere Wahl gilt Absatz 9.

  9. Rückgabe, danach Löschung. Ohne abweichende dokumentierte Wahl gilt diese bei Vertragsschluss vereinbarte Grundweisung. BKO erstellt zum Vertragsende ein neues vollständiges Rückgabepaket nach der Wechselanlage und stellt es ab geprüfter vollständiger, integrer und sicherer Verfügbarkeit 30 Tage über einen sicheren Zugang zu den für Datenrückgabe und Vertragsbeendigung erforderlichen Funktionen bereit. BKO teilt Fristbeginn und -ende mit und löscht anschließend die exportierbaren Daten und digitalen Vermögenswerte; ergänzend gelten AVV und Ziffer 15 Absatz 3.

    Bis zur produktiven Löschung kann der Kunde seine Wahl nach Ziffer 13 ändern. Die bindende Sofortwahl nach Absatz 4 ist ausgenommen. Nach erfolgreichem Wechsel gilt dessen Abruf- und Löschpfad nach Ziffer 13 Absatz 6 fort.

13. Datenexport, Anbieterwechsel und Vertragsende

  1. Wahl. Unabhängig vom Paket kann der Kunde über die vorgesehene Funktion oder in Textform Wechsel zu einem Anbieter derselben Dienstart, Übertragung sämtlicher exportierbarer Daten und digitaler Vermögenswerte in eigene IKT-Infrastruktur oder Löschung ohne Mitnahme verlangen. Beide Übertragungsziele können verbunden werden; Löschung ist die Alternative. Beide Übertragungswege gelten als „Wechsel“. Die Wahl kann mit der Kontobeendigung oder unabhängig davon mitgeteilt werden; beim Anbieterwechsel nennt der Kunde Zielanbieter und bekannte Angaben zur sicheren Übertragung. Die Wechselanlage bestimmt den betroffenen Dienst und Datenumfang. Export und Parallelnutzung allein beenden den Vertrag nicht.

  2. Fristen. Wechsel erfordert keine Ankündigungsfrist. Der Übergangszeitraum beginnt mit Eingang der Wechselwahl oder auf Kundenwunsch später. BKO bestätigt unverzüglich, klärt technische Angaben und ermöglicht den Wechsel unverzüglich, binnen höchstens 30 Kalendertagen. Ist dies technisch unmöglich, begründet BKO dies binnen 14 Arbeitstagen nach Eingang und nennt einen Ersatzzeitraum von höchstens sieben Monaten. Der Kunde kann den Übergangszeitraum einmal nach seinem Bedarf verlängern, ohne technische Begründung oder Zustimmung von BKO. Früherer erfolgreicher Abschluss ist möglich; bloßer Fristablauf beendet weder Vertrag noch Zugang. Bis Vertragsende gilt der Vertrag mit den nach Ziffer 12 wirksamen Leistungen fort.

  3. Unterstützung. BKO unterstützt den Kunden und seine fallbezogen autorisierten Dritten angemessen, erhält vereinbarte Leistungen mit gebotener Sorgfalt, informiert über eigene Kontinuitätsrisiken und unterstützt die Planung und Durchführung des Wechsels oder der Vertragsbeendigung mit den für BKOs Leistungen erforderlichen Informationen. Während Übertragung und Abruf gewährleistet BKO ein hohes Sicherheitsniveau. Die Beteiligten arbeiten nach Treu und Glauben zusammen.

  4. Daten und Schnittstelle. Die Wechselanlage bestimmt abschließend übertragbare und ausgeschlossene Kategorien sowie Vollständigkeit und Qualität. Kunden und autorisierte Zielanbieter erhalten dieselbe öffentlich dokumentierte, authentifizierte, mandantenbezogene Leseschnittstelle für vollständige Datenbestände in strukturierten, gängigen, maschinenlesbaren Formaten. Fortlaufende Synchronisation und Import sind nicht geschuldet. Einschlägige im zentralen Unionsregister veröffentlichte gemeinsame Spezifikationen und harmonisierte Normen setzt BKO innerhalb der gesetzlichen Fristen um.

  5. Erfolg und Vertragsende. Erfolgreicher Abschluss setzt ein aktuelles, vollständiges, integritätsgeprüftes Vollpaket ohne offene konkret gemeldete Abweichung voraus. Zusätzlich ist erforderlich: ausdrückliche Erfolgsbestätigung des Hauptnutzers über die vorgesehene Funktion oder in Textform, dokumentierte Einigung mit BKO oder bindende behördliche, gerichtliche oder schiedsgerichtliche Erfolgsfeststellung. Ein Zielanbieter kann mit dokumentierter wechselbezogener Vertretungsmacht bestätigen. Damit enden Übergangszeitraum einschließlich Verlängerung und betroffenes Vertragsverhältnis. BKO erläutert diese Folge bei Einleitung des Wechsels und bestätigt die Beendigung unverzüglich. Bereitstellung, Download, Schweigen und Zeitablauf ersetzen keine Erfolgsgrundlage. BKO klärt Abweichungen und stellt bei Mängeln ein neues vollständiges Paket bereit; bis zum Erfolg gilt Absatz 8.

  6. Abruf und Löschung. BKO hält das vollständige Übergabepaket während des offenen Wechsels und mindestens 30 volle Kalendertage nach erfolgreichem Abschluss und Ende des Übergangszeitraums sicher abrufbar. Die Frist beginnt mit Beginn des Folgetags des späteren Ereignisses und endet mit Ablauf des dreißigsten Tags, jeweils nach deutscher Ortszeit. BKO teilt das Abrufende mit. Längere vereinbarte oder zugesagte Abruffristen gelten auch für Ersatzpakete. Anschließend löscht BKO die exportierbaren Daten und digitalen Vermögenswerte, gegebenenfalls zum vereinbarten oder zugesagten späteren Löschzeitpunkt. Ein späterer Löschzeitpunkt verlängert den Abruf nicht. AVV und Ziffer 15 Absatz 3 gelten ergänzend.

  7. Löschung ohne Mitnahme. Bei ordentlicher Kontobeendigung endet der Vertrag mit Ablauf der zweimonatigen Frist nach Ziffer 12 Absatz 7; BKO löscht dann die exportierbaren Daten und digitalen Vermögenswerte. Rückgabepaket, Übergangs- und Abruffrist entfallen. AVV und Ziffer 15 Absatz 3 gelten ergänzend. Für rein kostenlose Vertragsverhältnisse gilt die wählbare Sofortbeendigung nach Ziffer 12 Absatz 4. Eine frühere Vertragsbeendigung ist nach Ziffer 12 Absatz 6 oder gesonderter dokumentierter Vereinbarung möglich. Rechtmäßige Löschweisungen und gesetzliche Löschpflichten erfüllt BKO nach dem AVV unabhängig von der Kündigungsfrist.

  8. Offener oder abgebrochener Wechsel. Ein während des Vertrags begonnener Wechsel lässt diesen bis zum Erfolg mit dem nach Ziffer 12 wirksamen Paket und Preis fortbestehen. Bei erst nach Vertragsende gewähltem Wechsel bestehen nur die für Wechsel, Datenrückgabe, Prüfung und Vertragsbeendigung erforderlichen Funktionen fort; Abonnement und allgemeiner Zugang leben nicht wieder auf. Der Kunde kann den Wechsel abbrechen oder seine Wahl ändern. Eine zuvor erklärte Kontobeendigung bleibt dabei wirksam. Läuft der Vertrag bei Abbruch noch, endet er zum ursprünglichen Termin nach Ziffer 12 Absatz 7, frühestens mit Zugang der Abbrucherklärung. Beim Abbruch nach Vertragsende erstellt BKO nach Ziffer 12 Absatz 9 ein neues Rückgabepaket mit neuer 30-tägiger Abruffrist ab geprüfter Verfügbarkeit.

  9. Entgelte und Erstattung. Wechselunterstützung, Schnittstellen und Datenübertragung erfolgen ohne gesondertes Entgelt. Abonnementpreise fallen höchstens bis zum früheren von Aboende und Gesamtvertragsende an. Endet der gesamte Vertrag vor Ablauf eines vorausbezahlten Zeitraums, korrigiert BKO unverzüglich, spätestens binnen 14 Kalendertagen, die Abrechnung und veranlasst die verbleibende Erstattung.

    Erstattet wird der ungenutzte Anteil des tatsächlich bezahlten Nettoentgelts für den Standarddienst samt Umsatzsteuerkorrektur. Bei Jahreszahlung wird der auf die genutzte Zeit entfallende Anteil des Jahresrabatts abgezogen. Der Jahresrabatt entspricht der in der Bestellübersicht ausgewiesenen Differenz zwischen zwölf regulären Netto-Monatsentgelten und dem vereinbarten Nettojahrespreis. Der Abzug ist auf die ungenutzten Vorauszahlungen begrenzt; zusätzliche Zahlungen entstehen nicht. Zeitanteile richten sich nach der tatsächlichen Dauer des jeweiligen Leistungszeitraums; Beginn zählt mit, Ende nicht.

    Grundbuchung und Upgrades derselben Periode werden gemeinsam abgerechnet. Jede ungenutzte Vorauszahlung richtet sich nach dem Leistungszeitraum ihrer bezahlten Rechnungsposition. Der Grundrabatt zählt ab Periodenbeginn; beim Upgrade zählt nur die Differenz zwischen neuem und bisherigem Jahresrabatt für die Zeit ab Wirksamwerden nach Ziffer 2 Absatz 6 bis Vertragsende, bezogen auf die ursprüngliche Jahresdauer. Vorauszahlungs- und Rabattanteile werden einzeln kaufmännisch auf Cent gerundet und addiert. Der Abzug wird zuerst der Grundrechnung, dann den Upgrade-Rechnungen in zeitlicher Reihenfolge zugeordnet. Bereits erteilte Gutschriften und Erstattungen werden einmal berücksichtigt.

    Der Rabattabzug entfällt bei einem von BKO zu vertretenden wichtigen Grund, Beendigung durch BKO ohne Pflichtverletzung des Kunden, Vertragsende nach Ziffer 9 Absatz 3 AVV oder entgegenstehendem zwingendem Recht. Die Abrechnung darf Wechsel, Vertragsende, Rückgabe oder Löschung nicht aufhalten. Erstattungen gehen auf die jeweiligen ursprünglichen Zahlungsmittel; bei deren Unverfügbarkeit vereinbaren die Parteien in Textform einen sicheren anderen Weg.

    BKO übermittelt dem Kunden unabhängig vom Kontofortbestand eine Abschlussabrechnung mit Zeitraum, Vertragsende, ungenutztem Anteil, Rabattabzug, Nettoerstattung und Umsatzsteuerkorrektur sowie bei positiver Erstattung eine Gutschrift in Textform. Zusatzleistungen erfordern vorherige Vereinbarung von Art, Umfang und Preis in Textform sowie gesonderte Beauftragung.

  10. Parallelnutzung. Während des allgemeinen Produktzugangs kann der Kunde BKO parallel mit anderen Diensten nutzen. Der Hauptnutzer kann dafür über die Schnittstelle nach Absatz 4 zweck- und empfängergebundenen Lesezugriff auf vollständige Datenbestände autorisieren. Diese Berechtigung endet mit dem Produktzugang; eine Wechselberechtigung gilt für den benannten Empfänger höchstens bis zum Abrufende. Schnittstelle und ausgehender Datenverkehr erfolgen ohne gesondertes Entgelt; der Abonnementpreis bleibt bestehen.

  11. Technische Informationen. Aktuelle Verfahren, Schnittstellen, Datenstrukturen und -formate, bekannte Beschränkungen, Standards, offene Interoperabilitätsspezifikationen und Feldregister stehen unter https://baumkataster.online/datenexport-und-wechsel. Dort nennt BKO auch die Rechtsordnungen der eingesetzten IKT-Infrastruktur und Maßnahmen gegen unionsrechtswidrige internationale Behördenzugriffe oder Übermittlungen. Technische Informationen ändern den Vertrag nicht; AGB und Wechselanlage gehen vor.

14. Datenschutz und Auftragsverarbeitung

  1. Für personenbezogene Auftragsdaten handelt BKO nach dem einbezogenen AVV als Auftragsverarbeiter oder, wenn der Kunde selbst im Auftrag eines Dritten handelt, als weiterer Auftragsverarbeiter. Der Kunde ist Verantwortlicher oder selbst Auftragsverarbeiter; im zweiten Fall sichert er die erforderliche Genehmigung und Weitergabe der Datenschutzpflichten.
  2. Für eigene Vertrags- und Abrechnungsverwaltung, Geschäftskommunikation, gesetzliche Nachweise und abgegrenzte Sicherheitsverarbeitungen zum Schutz des Gesamtdienstes ist BKO selbst verantwortlich. Kundenbestimmte Zugangs- und Rollenverwaltung samt zugehöriger Unterstützung bleibt Auftragsverarbeitung. Einzelheiten enthält die Datenschutzerklärung.
  3. Beide Parteien erfüllen ihre jeweiligen Datenschutzpflichten. Ein als Auftragsverarbeiter handelnder Kunde unterstützt seinen Verantwortlichen nach dessen Weisungen; BKO unterstützt den Kunden nach dem AVV.

15. Datensicherung und eigene Aufbewahrung des Kunden

  1. BKO sichert Produktivdaten nach dem Sicherungskonzept des AVV ausschließlich zur Wiederherstellung des Gesamtsystems nach Störungen.
  2. Für eigene gesetzliche, fachliche, versicherungs- oder beweisrechtliche Aufbewahrung sorgt der Kunde rechtzeitig durch geeignete Exporte. BKOs Pflichten zu Integrität, Sicherung und vereinbarter Verfügbarkeit bleiben bestehen.
  3. Geschlossene, verschlüsselte Gesamtsicherungen sind vom Regelbetrieb getrennt und werden spätestens 90 Kalendertage nach Erstellung gelöscht. Dies umfasst Snapshots, Sicherungsarchive und Sicherungen von Unterauftragsverarbeitern mit Kundendaten. Spätere Produktivlöschung verlängert die Frist nicht.

16. Sperrung bei Sicherheitsgefahren oder rechtswidriger Nutzung

  1. Bei konkreten Anhaltspunkten für unbefugten Zugriff, erhebliche Gefährdung von Software oder Daten oder erhebliche rechtswidrige Nutzung kann BKO betroffene Zugänge vorübergehend auf das zur Abwehr Erforderliche beschränken.
  2. BKO informiert, soweit zulässig, möglichst vorab über Grund und Umfang und ermöglicht Abhilfe; bei Sofortmaßnahmen unverzüglich danach. Beschränkungen enden mit Wegfall ihres Grundes. Sicherer Abruf und Wechselrechte werden nur eingeschränkt, soweit und solange die konkrete Gefahr dies erfordert.

17. Mängelrechte

  1. Der Kunde meldet Mängel ohne schuldhaftes Zögern mit den bekannten Umständen. BKO untersucht die Meldung und beseitigt den Mangel innerhalb angemessener Frist durch Korrektur, Update oder eine zumutbare gleichwertige Lösung.
  2. Gesetzliche Mängelrechte bleiben bestehen; für Schadensersatz gilt Ziffer 18. Ausschließlich durch unzureichende Kundenumgebung oder Internetverbindung entgegen mitgeteilten Nutzungsanforderungen oder vertragswidrige Kundennutzung verursachte Beeinträchtigungen sind keine BKO-Mängel.

18. Haftung

  1. BKO haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, Arglist, im Umfang ausdrücklich übernommener Garantien sowie nach Produkthaftungsgesetz und sonstigem zwingenden Haftungsrecht.
  2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet BKO für wesentliche Pflichten, die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung ermöglichen und auf deren Erfüllung der Kunde vertrauen darf: insbesondere Softwarebereitstellung, vereinbarte Verfügbarkeit, Datenintegrität und vereinbarte Sicherung sowie Pflichten nach Ziffer 13. Die Haftung ist auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
  3. Im Übrigen ist Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen, ebenso die verschuldensunabhängige Schadensersatzhaftung für anfängliche Mängel nach § 536a Absatz 1 erste Alternative BGB; Absatz 1 bleibt unberührt. Diese Grenzen gelten entsprechend für gesetzliche Vertreter, Beschäftigte und Erfüllungsgehilfen von BKO.

19. Vertraulichkeit

  1. Beide Parteien schützen Informationen aus dem Vertragsverhältnis, die als vertraulich bezeichnet oder erkennbar vertraulich sind, angemessen. Sie verwenden sie nur zur Vertragsdurchführung oder Geltendmachung und Verteidigung vertraglicher Rechte und geben sie nur an Personen weiter, die sie hierfür benötigen und angemessen zur Verschwiegenheit verpflichtet sind.
  2. Ausgenommen sind nachweislich rechtmäßig ohne Geheimhaltungspflicht bekannte, ohne Vertragsverletzung öffentliche, rechtmäßig von berechtigten Dritten erhaltene oder unabhängig entwickelte Informationen.
  3. Gesetzlich geschützte Meldungen und Offenlegungen bleiben zulässig. Gesetzlich, gerichtlich oder behördlich erforderliche Offenlegungen werden auf das Notwendige begrenzt und, soweit zulässig und möglich, vorher angekündigt. Die Pflicht gilt nach Vertragsende fort, solange Vertraulichkeit und berechtigtes Geheimhaltungsinteresse bestehen; sie begründet kein Aufbewahrungsrecht.

20. Schlussbestimmungen

  1. Es gilt deutsches Recht.
  2. Für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist Göttingen ausschließlicher Gerichtsstand.
  3. Mitteilungen und Erklärungen können in Textform erfolgen, insbesondere per E-Mail, soweit Gesetz oder Individualvereinbarung keine strengere Form vorsehen. Der Kunde nutzt die E-Mail-Adresse im Impressum, BKO die zuletzt im Konto hinterlegte Adresse. Es gelten die gesetzlichen Zugangsregeln.